Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ wurde novelliert und liegt in den Teilen 1 und 2 mit Ausgabedatum Januar 2018 vor.
Teil 1: Mindestanforderungen
Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
Der Teil 4 als auch die Bauteilkatloge der Teile 31 bis 36 liegen noch mit Stand 2016 vor.
Änderungen gegenüber DIN 4109: 1989 und DIN 4109: 2016 (auszugsweise):
Die DIN 4109-1 regelt nach wie vor „lediglich“ den Mindestschallschutz. Ein erhöhter Schallschutz ist zu vereinbaren. Hierzu möchten wir auf unsere news vom Januar 2017 verweisen.
Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen liefert die Vorlage für die Bundesländer die zur bauordnungsrechtliche vorgesehenen Regelwerke. Stand 11. Januar 2018 hat nur Baden Württemberg eine neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erlassen. Hier wurde, wie noch in der MVV TB, Stand 11. Dezember 2017 noch aufgeführt, die DIN 4109-1: 2016 bauordnungsrechtlich eingeführt. Es wäre also wünschenswert wenn das DIBt möglichst zeitnah die DIN 4109-1 und -2 Stand Januar 2018 in die MVV TB übernehmen würde.