Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat mit Datum vom 18.10.2010 bekanntgegeben, dass für die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen (Programm Nr. 151 und 153) bis auf weiteres die Berechnung nach DIN V 18599 nicht mehr akzeptiert wird. Somit können derzeit nur Berechnungen nach der DIN V 4108-6 i.V. mit der DIN 4701-10 oder alternativ nach dem PHPP Passivhaus-Nachweisverfahren zur Antragstellung bei der KfW eingereicht werden.
Der Nachweis nach DIN V 4108-6 lässt deutlich weniger Optimierungsmechanismen zu weshalb die derzeitige Situation sehr unbefriedigend ist. Stellte vielleicht gerade die sehr hohe Variationsmöglichkeit eine Schwierigkeit bei der Reproduktion / Prüfung der Nachweise nach DIN V 18599 dar? Gut möglich. Bei Wohngebäuden können sich bereits mehrere tausend Variationsmöglichkeiten ergeben. Bei Nichtwohngebäuden sind mehrere Zehntausend Variationen möglich.