Ab 1. Januar 2016 führt die neue EnEV2014 den verschärften Energie-Standard für Neubauten – d.h. für neu errichtete Gebäude – wie folgt ein:
Die Anforderungen für zu sanierende Bestandsgebäude werden nicht verschärft.
Die EnEV2014 wurde am 21. November 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird ab 01. Mai 2014 in Kraft treten. Bindend wird das Datum der Bauantragseinreichung bzw. der Antrag auf Bewilligung bei öffentlichen Bauten sein.
Mit in Kraft treten der EnEV2014 werden diverse Berechnungsnormen baurechtlich mit bereits zivilrechtlich gültigen Normen harmonisiert:
– Hier wurden die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erheblich verschärft. Kombinationen aus Sonnenschutzglas und Sonnenschutzeinrichtung werden immer häufiger erforderlich. Räume mit sehr hohen Glasanteilen im Verhältnis zur Grundfläche werden z. T. nicht mehr nachweisbar! In diesen Fällen (z.B. Eckräume) müssen Glasflächen geschlossen werden
– Neue, innovative Wärme- und Kälteerzeuger abbildbar, Reduzierte Primärenergiefaktoren, bspw. für Strom fp = 2,0 und ab 1.1.2016 sogar 1,8. Dieser liegt aktuell nach EnEV2009 bei 2,6