Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 wird für Neubauten, deren Bauantrag nach dem 01.01.2016 eingereicht werden, deutliche Verschärfungen sowohl zum maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf Q’P, als auch zum baulichen Wärmeschutz einführen.Da hierdurch das gesetzliche Anforderungsniveau um ca. 25 % beim Primärenergiebedarf und ca. 20 % beim baulichen Wärmeschutz angehoben wird, wird dieser gesetzliche Mindeststandard von der KfW-Förderbank nicht mehr gefördert. Das KfW-70-Effizienzhaus wird somit zum 31.03.2016 auslaufen. Ab dem 01.04.2016 werden somit nur KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40+ gefördert.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden alle bei der KfW eingereichten Anträge ab dem 01.04.2016 nur noch von diesen Effizienzhausstandards unterstützt, auch wenn ggf. beim gleichen Objekt noch vor dem 31.03.2016 KfW-Anträge zur Förderung des Effizienzhauses 70 eingereicht und/oder bewilligt wurden. Falls hier Sonder- bzw. Übergangsregelungen noch von der KfW erlassen werden, würde dies über KfW-Newsletter veröffentlich werden.
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Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153)