Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fordert seit Juni 2014 die Einbindung eines Sachverständigen bei Inanspruchnahme der KfW-Effizienzhaus-Programme 40, 55 und 70 inklusive Passivhaus. Seit Juni 2014 wird von der KfW eine energetische Fachplanung gefordert. Diese Zusatzleistung gem. den “Technischen Mindestanforderungen” sind von dem einzubindenden Sachverständigen zu planen und in der “Online-Bestätigung zum Antrag” zu bescheinigen. Im Zuge der Errichtung hat der Sachverständige baubegleitende Prüfungen durchzuführen, welche in der “Bestätigung nach Durchführung” zu testieren sind. Dies macht deutlich, dass nicht nur die technischen Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser steigen, sondern auch die Anforderungen an die energetische Planung und Qualitätskontrolle sichergestellt sein muss. Gerne sind wir hier behilflich – sprechen Sie uns an!