Seit Februar 2013 ist die DIN 4108, Teil 2 neu erschienen. In diesem Normenteil werden Mindestanforderungen zum winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz ausgesprochen. Die Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz wurden drastisch verschärft. Das bislang übliche, tabellarische Nachweisverfahren zum sommerlichen Wärmeschutz über den maximalen Sonneneintragskennwert S lässt sich ab einem Fensterflächenanteil von ca. 70% von der Grundfläche nicht mehr führen. Der maximal zulässige Wert S wird dann negativ was physikalisch nicht möglich ist. Der kritische Fensterflächenanteil hängt ab von der Speichermasse des Raumes, dem Objektstandort und der Raumlüftung.
In diesem Fall, so hat es der Normenausschuss vorgesehen, soll der Nachweis über eine thermodynamische Gebäudesimulation geführt werden. Diese Sonderleistung ist mit dem Grundhonorar nicht abgedeckt da diese Leistung eine besondere Leistung darstellt. Darüberhinaus stellt sich die Frage ob mit einem aufwenigerem, ingenieurtechnischen Nachweisverfahren denn die Anforderungswerte eingehalten werden. Dies bestätigt sich derzeit noch nicht was dazu führt das Fensterflächen kleiner ausfallen müssten.
Wir sind auf die aufkommende Diskussion gespannt und würden uns über ein Feedback oder ihre Erfahrungen oder Sorgen freuen.
Nachzulesen in der Publikation des renomieren Instituts für Fenstertechnik ift Rosenheim: