Am 01.01.2021 trat die erste Stufe der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Hierzu ein kurzer Überblick:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) fördert die Sanierung bestehender Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) durch Einzelmaßnahmen. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind beispielhaft:
Dämmung der Gebäudehülle:
Zuschuss von 20 % für die Dämmung von Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Wänden und Böden gegen Erdreich, Decken gegen Außenluft, Austausch von Fenstern und Haustüren sowie Einbau von Sonnenschutzelementen. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme auf die tatsächlich angefallenen Kosten gezahlt. Zu den Kosten zählen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme anfallen, z. B. auch die Kosten für ein Baugerüst und das Entsorgen des Altmaterials.
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Der Einbau einer neuen Heizung wird mit einem Zuschuss von 20 – 45 % in Abhängigkeit des regenerativen Energieanteils gefördert. Mindestens 25 % des Wärmebedarfs muss regenerativ erzeugt werden, z. B. über eine Solaranlage oder eine Wärmepumpe
So funktioniert die Förderung:
Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten:
Wohnhäuser: 60.000,00 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr
Nichtwohngebäude: 1.000,00 € pro ² Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. €
Förderung von Energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden als „Effizienzhäuser“ durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW)
Das ist neu: